
Foto: Oregon Department of Transportation/Flickr.com
Schweden führt Winterreifenpflicht für LKW und Busse ein
2013-01-16
Bei Winterglätte kam es am Dienstag in Südschweden zu einer Massenkarambolage mit etwa 20 Verletzten und einem Toten. Über 50 PKW und LKW stießen auf einer Autobahnbrücke zusammen – darunter auch einige deutsche Fahrzeuge. Durch das Winterwetter am Dienstag kam in Südschweden das erste Mal die neue schwedische Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zum Tragen.
Seit dem 1. Januar 2013 gelten in Schweden neue Winterreifenregeln bei so genanntem winterlichen Straßenzustand. Schwere LKW, Busse und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen mit Winterreifen fahren. Diese Vorschrift gilt jedes Jahr im Zeitraum von 1. Dezember bis 31. März.
Autofahrer John Carling, der den Unfall unbeschadet überstand, sagte gegenüber der Tageszeitung Svenska Dagbladet: „Die Straße war spiegelglatt, man hatte keine Chance zu bremsen. Ich konnte hören, wie nach und nach immer mehr Autos zusammenkrachten.“ Carling konnte sich durch das Fenster aus seinem Auto befreien, er musste über zahllose Wracks klettern, um sich in Sicherheit zu bringen.
Erling Andersson von der örtlichen Verkehrspolizei befürchtet, dass Autofahrer die Wetterlage falsch eingeschätzt hätten. Gegenüber Svenska Dagbladet kritisierte er daher das neue Winterreifengesetz: „Ich glaube, dass das neue Gesetz effektiver wäre, wenn es an allen Tagen von Anfang Dezember bis Ende März gelten würde.“ Auch der schwedische Spediteurverband äußerte Kritik und forderte stärkere Kontrollen von ausländischen Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen.
Welche Regeln gelten?
Das neue Gesetz schreibt Winterreifen zur Pflicht für:
- Für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
- zwischen 1. Dezember und 31. März
- bei winterlichem Straßenzustand (Schnee, Eis, Raureif, Matsch), die Polizei entscheidet im Zweifelsfall
Erlaubte Winterreifen:
- Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S, M-S, M&S und Mud and Snow oder Reifen mit dem Alpinen Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
- Reifen müssen eine Profiltiefe 5 mm aufweisen; dies gilt nicht für Anhänger
- Gleichwertige Ausrüstung sind: Schneeketten und ähnliche Anfahrhilfen sowie bestimmte Reifen mit großen Stollen
- Die Winterreifen oder Anfahrtshilfen müssen an den Antriebsachsen angebracht werden
Spikes
- In Schweden sind Reifen mit Spikes zwischen dem 1. Oktober und dem 15. April zulässig.
Mehr Infos zur Winterreifenpflicht bei der Transportbehörde Transportstyrelsen