Miniräknare med mörk bakgrund

Neues Maßnahmenpaket zur Krisenüberbrückung in Schweden

14.05.2020

Aufgrund der anhaltenden Coronakrise hat die schwedische Regierung am 30. April ein weiteres Maßnahmenpaket präsentiert. Die Maßnahmen richten sich an in Schweden ansässige Unternehmen und Organisationen, die für die sogenannte F-Steuer registriert sind und in den Monaten März und April 2020 einen geringeren Umsatz verzeichnet haben. Hier stellen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Die Höhe des Unterstützungsbeitrags ist vom Ausmaß des Umsatzverlustes abhängig. Dabei wird individuell im Einzelfall entschieden, die Höhe der Unterstützung kann zwischen 22,5 und 75 Prozent der Fixkosten exklusive Gehälter für März und April 2020 liegen.

Der Umsatzverlust ist für die Monate März und April 2020 und in Relation zu denselben Monaten des Vorjahres zu berechnen. Die Beihilfe wird allerdings nur Unternehmen bewilligt, die im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von mindestens 250.000 SEK verzeichnen konnten und Umsatzeinbußen in Höhe von mindestens 30 Prozent erlitten haben.

Als maximale Höhe der Unterstützung werden 150 Millionen SEK per Unternehmen vorgeschlagen. Unternehmen, die ihren Sitz in sogenannten Steuerparadiesen haben, wird die Hilfe nicht bewilligt.

Möglichkeit zur Betriebsumstellung

Mit den neuen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Unternehmen die akute Krise überbrücken können und gleichzeitig Erleichterungen bei einer eventuellen Umstellung der Geschäftstätigkeit erhalten.

Die Maßnahmen, die sich zurzeit noch im Vorschlagsstadium befinden, werden den schwedischen Staat voraussichtlich insgesamt 39 Milliarden schwedische Kronen kosten. Das Finanzministerium schätzt, dass bis zu 180.000 Unternehmen die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen werden.

Geplant ist, dass die neuen Regelungen am 1. Juli in Kraft treten können. Die schwedische Regierung räumt allerdings ein, dass der Vorschlag möglicherweise erst eine Zustimmung der EU-Kommission benötigt, da er eventuell nicht mit den Regelungen für staatliche Beihilfen vereinbar ist.

Die Unterstützung soll nach einer Antragsstellung von der schwedischen Finanzbehörde (Skatteverket) ausgezahlt werden. Zurzeit ist allerdings noch unklar, in welcher Form die Antragsstellung stattfinden wird.

Haben Sie Fragen zu dieser Neuregelung? Kontaktieren Sie gerne Andreas Hellberg aus unserer Steuerabteilung.

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