Eine Collage aus drei Bildern: Ein Mann auf einer Baustelle, ein Konferenzraum, ein Hochregallager

Einführung eines erweiterten Kurzarbeitmodells in Schweden

09.11.2020

Aktualisiert: 09.09.2021

Um die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen von Covid-19 zu beschränken, hat die schwedische Regierung ein System für vorübergehende kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (korttidsarbete bzw. korttidspermittering) eingeführt. Das System ist ein staatlich subventioniertes erweitertes Kurzarbeitsmodell. Es gilt seit dem 16. März 2020 und bis 30. September 2021.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen demnach bei reduzierter Arbeitszeit bis zu maximal ca. 90 Prozent ihres Gehalts behalten. Es besteht jedoch eine Deckelung bei einem Monatsgehalt von 44.000 SEK brutto. Arbeitszeiten können in Rahmen des Kurzarbeitsmodells zu 20, 40, 60 Prozent reduziert werden. Von Januar 2021 bis September 2021 ist es zudem möglich, die Arbeitszeit bis zu 80 Prozent zu reduzieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Folgen von Covid-19 Schwierigkeiten haben, finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. Voraussetzung ist, dass die finanziellen Herausforderungen durch von Covid-19 verursachte externe Faktoren entstanden sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, das Geschäft direkt beinträchtigen und nicht vorhersehbar waren. Der Arbeitgeber muss auch zuvor andere Maßnahmen ergriffen haben, um die Personalkosten zu senken. Ebenfalls muss eine tarifvertragliche Vereinbarung der Sozialparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) über Kurzarbeit oder erweiterte Kurzarbeit vorhanden sein.

Das erweiterte Kurzarbeitsmodell steht aber auch Unternehmen ohne Tarifvertragsbindung offen – es müssen in dem Fall Vereinbarungen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getroffen werden. Retroaktive Vereinbarungen für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2021 müssten bis spätestens am 17. September 2021 unterzeichnet sein. Eine weitere Bedingung ist, dass ein Unternehmen in Schweden bei der schwedischen Steuerbehörde als Arbeitgeber registriert ist und Sozialabgaben zahlt.

Die Anträge werden beim Amt für Wirtschaftliches und Regionales Wachstum (Tillväxtverket) eingereicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf Englisch auf der Webseite des Amtes für wirtschaftliches und regionales Wachstum.

Für weitere Fragen bezüglich Kurzarbeit, den Bedingungen für einen Antrag bei den Behörden oder Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Erstellung von Vereinbarungen für Kurzarbeit können Sie sich gerne an unsere Expertinnen und Experten wenden.

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