Vertragsrecht, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge

Haben Sie Fragen zum schwedischen Vertragsrecht? Brauchen Sie einen Handelsvertreter- oder Vertragshändlervertrag?

Ob Kaufvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag – wir prüfen und erstellen für Sie Verträge mit Ihren Geschäftspartnern. Die Vertragserstellung kann entweder auf Schwedisch, Deutsch, Englisch oder mehrsprachig erfolgen. Gerade im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr ist die Wahl des anwendbaren Rechts oft von entscheidender Bedeutung. Da sich unsere Juristinnen und Juristen mit dem deutschen und schwedischen Recht auskennen, können wir Ihnen bei dieser Entscheidung mit Rat zur Seite stehen. Falls Ihr Unternehmen Räumlichkeiten in Schweden anmieten möchte, sind wir auch bei der Prüfung des gewerblichen Mietvertrags behilflich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine einfache Möglichkeit, einzelne Vertragsbedingungen gegenüber seinem Vertragspartner – egal ob Verbraucher oder Unternehmer – durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei der Anpassung der AGB an das schwedische Recht sowie der sprachlichen Überprüfung von Übersetzungen. Onlinehändler informieren wir zudem darüber, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, wenn Sie Waren über das Internet nach Schweden verkaufen möchten.

Die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter (handelsagent) oder Vertragshändler (återförsäljare) empfiehlt sich insbesondere für Unternehmen, die Waren in Schweden vertreiben wollen, ohne selbst durch eine eigene Niederlassung vor Ort vertreten zu sein. Unsere Juristinnen und Juristen setzen für Sie einen individuellen Vertrag mit Ihrem Handelsvertreter oder Vertragshändler auf und beraten Sie umfassend hierzu.

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