Nachfolgend finden Sie die Mitgliedsbeiträge und Bedingungen für eine Mitgliedschaft bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.
Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich erhoben und in schwedischen Kronen (SEK) berechnet. Die genannten Mitgliedsbeiträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Beitragssätze für 2026 wurden von der Jahreshauptversammlung am 10. April 2025 beschlossen.
Beitragsstufen
Bis zu 10 Mitarbeitende: 2.500 SEK
11–100 Mitarbeitende: 4.500 SEK
101–500 Mitarbeitende: 8.200 SEK
Mehr als 500 Mitarbeitende: 11.200 SEK
Sie können die Mitgliedschaft in der Deutsch-Schwedischen Handelskammer hier beantragen:
Mitgliedsbedingungen
Die Mitgliedschaft gilt für Unternehmen, nicht für Einzelpersonen. Sie beginnt mit der Registrierung und Bestätigung durch die Deutsch‑Schwedische Handelskammer.
Die Mitgliedschaft ist unbefristet und verlängert sich automatisch jährlich zum Kalenderjahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden in schwedischen Kronen (SEK) gestellt und sind 20 Tage netto ab Rechnungsdatum zahlbar.
Kündigung
Die Mitgliedschaft muss unabhängig von anderen Verträgen mit der Deutsch‑Schwedischen Handelskammer oder der Tysk-Svenska Handelskammarens Service AB gekündigt werden.
Eine Kündigung ist ausschließlich zum Jahresende möglich. Der Stichtag ist der 30. November des Vorjahres. Bitte senden Sie Ihre Kündigung per E‑Mail an medlem@handelskammer.se. Sie erhalten anschließend eine Kündigungsbestätigung per E‑Mail.
Geht die Kündigung nach dem 30. November ein, ist der Mitgliedsbeitrag auch für das darauffolgende Jahr zu entrichten.
Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter medlem@handelskammer.se zur Verfügung.
Kontakt