Die steuerliche Bewertung einer festen Betriebsstätte in Schweden kann komplex sein – insbesondere im Rahmen des deutsch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens.
Schweden hat eine relative strenge Auslegung der OECD-Richtlinien hierzu und schon die Auslegung einzelner Regelungen kann dazu führen, dass eine ertragsteuerliche Betriebsstätte entsteht.
Wir beraten Sie zu allen relevanten Fragen
Welche Zeitfristen gelten bei Mitarbeitertätigkeiten in Schweden? Was gilt als Ausübung der Kerngeschäftstätigkeit? Welche Tätigkeiten sind lediglich vorbereitender Art oder stellen eine Hilfstätigkeit dar? Wie wird Arbeitnehmerüberlassung steuerlich bewertet? Welche Steuerarten sind betroffen?
Unsere Expert*innen helfen Ihnen, die steuerlichen Anforderungen korrekt zu interpretieren und umzusetzen – damit Sie rechtssicher und effizient auf dem schwedischen Markt agieren können.
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Abteilungsleitung Steuern | Bereichsleitung Business Support
Christian Tillmann
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