Zum Inhalt springen

Betriebsstätten in Schweden

Betriebsstätten in Schweden

Die steuerliche Bewertung einer festen Betriebsstätte in Schweden kann komplex sein – insbesondere im Rahmen des deutsch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens.

Schweden hat eine relative strenge Auslegung der OECD-Richtlinien hierzu und schon die Auslegung einzelner Regelungen kann dazu führen, dass eine ertragsteuerliche Betriebsstätte entsteht.  

Wir beraten Sie zu allen relevanten Fragen

Welche Zeitfristen gelten bei Mitarbeitertätigkeiten in Schweden? Was gilt als Ausübung der Kerngeschäftstätigkeit? Welche Tätigkeiten sind lediglich vorbereitender Art oder stellen eine Hilfstätigkeit dar? Wie wird Arbeitnehmerüberlassung steuerlich bewertet? Welche Steuerarten sind betroffen? 

Unsere Expert*innen helfen Ihnen, die steuerlichen Anforderungen korrekt zu interpretieren und umzusetzen – damit Sie rechtssicher und effizient auf dem schwedischen Markt agieren können. 

Kontakt

Abteilungsleitung Steuern | Bereichsleitung Business Support

Christian Tillmann

Telefon: +46-8-665 18 30

Schreiben Sie mir!

Wir nehmen Anfragen ausschließlich von Unternehmen und Organisationen an.

Steuern

Per Svendenius

Telefon: +46-8-665 18 30

Schreiben Sie mir!

Wir nehmen Anfragen ausschließlich von Unternehmen und Organisationen an.