Körperschaftsteuer? Betriebsstätte? 183-Tage-Regel? Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung? Mindeststeuer? Wir helfen Ihnen zu verstehen, was die Regeln in der Praxis bedeuten – und sorgen dafür, dass Sie auf beiden Seiten der Ostsee korrekt besteuert werden.
Bei grenzüberschreitender Tätigkeit zwischen Schweden und Deutschland entstehen häufig komplexe steuerliche Fragestellungen. Wir unterstützen Sie bei Fragen wie:
Wann entsteht im anderen Land eine Betriebsstätte und welche steuerlichen Folgen hat das?
Wie deklarieren Sie korrekt – als Unternehmen und/oder für Ihre Mitarbeitenden?
Wann müssen entsandte Mitarbeitende die Einkommensteuer im Tätigkeitsland zahlen?
Welche Regeln gelten für doppelten Haushalt, Heimfahrten und Dienstreisen?
Wie interpretiert man einen endgültigen Steuerbescheid?
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und tiefes Know-how in bilateralen Steuerfragen und unterstützen Sie bei der Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens sowie relevanter nationaler und EU-rechtlicher Regelungen. Mit unserer Hilfe stellen Sie sicher, dass die Besteuerung korrekt und vorteilhaft für Ihr Unternehmen erfolgt.
Unser Tipp: Melden Sie sich vorher bei uns. Nachher kann teuer werden.
Kontakt
Abteilungsleitung Steuern | Bereichsleitung Business Support
Christian Tillmann
Telefon: +46-8-665 18 30