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Entsendung

Entsendung nach Schweden

Hat Ihr Bauunternehmen eine Ausschreibung gewonnen und Ihre Arbeitnehmer sollen nun auf einer Baustelle in Schweden eingesetzt werden? Oder wird Ihr Personal Montagearbeiten bei einem Kunden in Schweden ausführen? Oder haben Sie vor, Mitarbeitende aus Deutschland an Ihre Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Schweden zu senden?

In diesen und zahlreichen anderen Entsendungsfällen gelten die Regelungen des schwedischen Entsendungsgesetzes. Bei der Einhaltung der schwedischen Formalitäten und gesetzlichen sowie tarifvertraglichen Bestimmungen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Personal bei der zuständigen schwedischen Behörde registriert wird und können dann auch als Ihre gesetzlich vorgeschriebene Kontaktperson zur Verfügung stehen.

Außerdem informieren wir Sie zu den sogenannten ID06-Karten, die häufig auf Baustellen in Schweden benötigt werden, sowie zu den tarifvertraglichen Mindestgehältern und -bedingungen. Wir helfen Ihnen auch, einen Tarifvertrag mit schwedischen Gewerkschaften und die dabei notwendigen Versicherungen abzuschließen.

Kurzum – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zur Entsendung nach Schweden. Bei Fragen zu steuerlichen Regelungen vermitteln wir gerne den Kontakt zu unseren In-House-Expert*innen der Abteilung Steuern. Bitte beachten Sie, dass die Verlegung des Home-Office nach Schweden arbeitsrechtlich meist keine Entsendung ist. In einem solchen Fall beraten wir Sie gerne zu Arbeitsrecht in Schweden.

Kontakt

Paralegal

Charles Hosie

Telefon: +46-8-665 18 18

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