Etablierung und Firmengründung

Sie möchten in Schweden ein Unternehmen gründen oder eine Filiale registrieren? Wir helfen Ihnen dabei.

Unsere Juristinnen und Juristen stehen Ihnen bei der Etablierung Ihres Unternehmens in Schweden mit qualifiziertem Rat zur Seite. Als deutsches Unternehmen ist es im ersten Schritt besonders wichtig, sich für die richtige Etablierungsform in Schweden zu entscheiden. Als Handelsunternehmen kann der Einstieg in den schwedischen Markt mittels eines Handelsvertreters durchaus sinnvoll sein. Es gibt aber auch Optionen der festen Etablierung, wie beispielsweise durch die Registrierung einer Filiale oder die Gründung einer Tochtergesellschaft.

Die Etablierung mittels einer Tochtergesellschaft geschieht in den meisten Fällen durch die Gründung einer schwedischen Aktiengesellschaft (Aktiebolag - AB), der einzigen Kapitalgesellschaftsform in Schweden.

Hierbei beraten wir Sie gern zu den Besonderheiten des schwedischen Gesellschaftsrechts, übernehmen die notwendigen Kontakte mit den schwedischen Behörden und Institutionen und kümmern uns um die Formalitäten. Möchten Sie hingegen eine Filiale in Schweden registrieren, so unterstützen wir Sie auch hierbei fachgerecht.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen dazu, wie wir Sie in Ihrem Etablierungs- und Gründungsprozess entlasten können.

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Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, LL.M.

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