Behörden und steuerliche Aspekte
Neben den vielen Überlegungen und organisatorischen Vorbereitungen, die mit einem Umzug nach Schweden verbunden sind, ist es auch wichtig sich mit den rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen, die einen im neuen Heimatland erwarten, zu beschäftigen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Ihr Arbeitgeber für Sie als deutscher Expat in Schweden beachten sollte.
Als deutsche Staatsbürger*in und damit ebenfalls EU-Bürger*in benötigen Sie keine Arbeitsgenehmigung, um in Schweden zu arbeiten. Sie müssen sich nicht bei der schwedischen Migrationsbehörde anmelden, sondern können sofort mit der Arbeit beginnen.
Je nachdem, wie lange Sie in Schweden arbeiten werden, Sie selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis sind und ob Ihr Arbeitgeber bereits ein Büro in Schweden hat, gelten unterschiedliche Steuervorschriften. Wenn Sie weniger als sechs Monate arbeiten werden, können Sie wählen, wie Sie besteuert werden wollen. Entweder nach dem Gesetz (1991:586) über die besondere Einkommensteuer für Ausländer (SINK) oder als Person mit einem Wohnsitz in Schweden, dann gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Entscheiden Sie sich für SINK, zieht der Arbeitgeber automatisch 25 Prozent von Ihrem Bruttogehalt ab und Sie müssen keine Einkommensteuererklärung abgeben. Allerdings kann dann aber auch kein Abzug von der Steuer vorgenommen werden. Um SINK in Anspruch nehmen zu können, müssen entweder Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag bei der schwedischen Steuerbehörde stellen.
Sollten Sie länger in Schweden bleiben, gelten für Sie die gleichen Steuervorschriften wie für Personen mit einem festen Wohnsitz in Schweden. Als Arbeitnehmer*in müssen Sie daher einen Antrag auf A-Steuererklärung stellen und auch eine Einkommensteuererklärung abgeben. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine sogenannte „Samordningsnummer” oder „Personnummer” (personal identity number), die unterschiedlichste Alltagsangelegenheiten erleichtert oder gar dafür notwendig ist wie bspw. zur Eröffnung eines Kontos. Mehr dazu finden Sie auf der Informations- und Antragsseite der schwedischen Steuerbehörde: Samordningsnummer | Skatteverket
Bei einem Aufenthalt von einem Jahr oder länger sollten Sie einen Antrag auf eine Eintragung in das schwedische Bevölkerungsregister stellen. Um sich registrieren zu lassen, müssen Sie eines der Büros der schwedischen Steuerbehörde Skatteverket aufsuchen und im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt auch die A-Steuer beantragen. Auch hier gelten die üblichen Steuervorschriften, so dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Informationen der schwedischen Steuerbehörde zur Registrierung: Flytta till Sverige | Skatteverket
Glücklicherweise stehen Ihnen als deutscher Expat in Schweden verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt und fristgerecht eingehalten werden, berät und unterstützt die Deutsch-Schwedische Handelskammer Ihren Arbeitsgeber gern auch in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutsch-Schwedischen Handelskammer oder direkt auf der Website von Skatteverket.
Arbeiten in Schweden – So gelingt der Einstieg
1. Unterschiede zwischen deutscher und schwedischer Geschäftskultur
3. Behörden und steuerliche Aspekte