Arbeiter mit ID06 Karte

Foto: ID06

Schweden führt neue ID06-Karte mit höherem Sicherheitsstandard ein

20.09.2018

Für das auf schwedischen Baustellen weitverbreitete ID06-System zur Identifizierung von vor Ort Angestellten werden im kommenden Jahr strengere Sicherheitsstandards eingeführt. Auf in Schweden tätige deutsche Bauunternehmen kommen dadurch neue Anforderungen zu. Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert.

Seit 2016 sind Baustellen in Schweden verpflichtet, ein elektronisches Personalregister zu führen. Entsendet ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter nach Schweden, ist es gemeinsam mit dem Bauherrn für die korrekte Dokumentation der Anwesenheit sämtlicher vor Ort beschäftigter Mitarbeiter verantwortlich.

Eine Lösung zur Führung des elektronischen Personalregisters ist das ID06-System. Alle Personen, die den Arbeitsplatz betreten, müssen dann eine ID06-Karte mit sich führen. Diese dient zum einen als Stempelkarte und zum anderen als Nachweis darüber, dass der Karteninhaber bei dem auf der Karte vermerkten Unternehmen angestellt ist.

Strengere Sicherheitsvorschriften

Um die Sicherheit und Funktionalität des ID06-Systems zu erhöhen, wurde im Frühjahr 2018 eine neue ID06-Karte mit einem höheren Sicherheitsstandard (Level of Assurance 2) vorgestellt. Der Sicherheitsstandard der neuen Karte entspricht nunmehr dem Standard der Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS).

Strengere Anforderungen werden zukünftig insbesondere an die Identifizierung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens sowie des Kartenbesitzers gestellt. Die Identifizierung soll mit dem Vorlegen eines Reisepasses vor Ort oder durch eine elektronische Identifizierung sichergestellt werden. Zudem müssen sich nunmehr auch ausländische Unternehmen für die sogenannte F-Steuer (F-skatt) bei der schwedischen Finanzbehörde registrieren. Der Nachweis darüber muss bei der Registrierung des Unternehmens zusätzlich vorgelegt werden.​​

Für bereits bei ID06 registrierte Unternehmen bedeutet das, dass sich diese erneut und in Entsprechung des neuen Identifizierungsstandards beim Kartenhersteller registrieren müssen. Daneben muss sich auch der Kartenbesitzer bei der Bestellung einer ID06-Karte identifizieren, um die Karte zu aktivieren. Derzeit genügt bei der Bestellung der ID06-Karte die Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer, beispielsweise der steuerlichen Identifikationsnummer für deutsche oder der Sozialversicherungsnummer für österreichische Mitarbeiter.

Alte Karten nur noch bis Anfang 2020 gültig

Die Bestellung der neuen ID06-Karten mit dem höheren Sicherheitsstandard ist bereits für Unternehmen aus gewissen europäischen Ländern möglich. U.a. deutsche und österreichische Unternehmen können die neuen Karten aktuell (Stand Juni 2019) jedoch noch nicht bestellen. ID06-Karten mit dem alten Sicherheitsstandard sind noch bis zum 21. Januar 2020 gültig und können auch von deutschen und österreichischen Unternehmen weiterhin wie gewohnt beantragt werden.

 

Benötigen Sie Hilfe bei den Formalien einer Entsendung von Mitarbeitern nach Schweden und der Bestellung von ID06-Karten? Oder brauchen Sie Unterstützung bei anderen rechtlichen Fragestellungen? Kontaktieren Sie die Mitarbeiter unseres Bereichs Recht und lassen Sie sich von unseren deutsch-schwedischen Juristen beraten.

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