Ein Elektriker steht vor einem Sicherungsschrank. Über seiner Schulter hängen drei Kabel.

Neues schwedisches Gesetz für Elektroinstallationsarbeiten ab 1. Juli

21.06.2017

Der schwedische Reichstag hat ein neues Stromsicherheitsgesetz (elsäkerhetslag (2016:732)) verabschiedet, das am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Das Gesetz ist auch von ausländischen Unternehmen, die gewerbsmäßig Elektroinstallationsarbeiten in Schweden ausführen, zu beachten.

Wesentliche Neuerungen des Stromsicherheitsgesetzes sind insbesondere eine Anmeldepflicht des Unternehmens beim schwedischen Amt für Elektrizitätssicherheit (Elsäkerhetsverket) und die Erstellung eines Eigenkontrollprogramms, mit dem die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt und dokumentiert werden soll.

In Schweden dürfen grundsätzlich nur autorisierte Elektroinstallateure Elektroinstallationsarbeiten ausführen. In einem EU-Land oder der Schweiz erworbene Autorisierungen genügen, wenn ein dort etabliertes Unternehmen nur vorübergehend in Schweden tätig ist. In allen anderen Fällen ist eine Anerkennung der Zulassungen durch das schwedische Amt für Elektrizitätssicherheit erforderlich.

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