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Foto: Pexels/Pixabay

Hohe Quote an Nichteinhaltung der WEEE-Vorschriften auf Online-Marktplätzen

03.12.2019

Aus Eucolights Studie vom 6. November geht hervor, dass eine große Anzahl von Online-Marktplätzen in verschiedenen EU-Ländern die WEEE-Vorschriften zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht befolgen. Betroffene Länder planen nun, Lösungen auf nationaler Ebene einzuführen, um dem Problem möglichst schnell entgegenzuwirken.

Die von Eucolight, einer Gruppe von Organisationen, die das Sammeln und Recyceln von Lampen und Beleuchtungsprodukten in ganz Europa überwachen, durchgeführte Studie umfasst 3 000 elektrische und elektronische Produkte, die auf E-Commerce-Plattformen in 10 europäischen Ländern verkauft werden. Laut der Studie werden die WEEE-Vorschriften in verschiedensten Produktgruppen nicht eingehalten. Besonders schlecht schnitten kleine elektrische Produkte wie LED-Lampen ab, bei denen das Ausmaß an Nichteinhaltung bei 78-100 Prozent lag.

Hervé Grimaud, Vorsitzender von Eucolight, ist besorgt darüber, dass so viele Unternehmen gegen die WEEE-Richtlinien verstoßen und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen verschaffen, die nach dem Gesetz handeln.

Auf der Konferenz wurde entschieden, dass Länder, in denen Regelverstöße festgestellt wurden, nun unterschiedliche Lösungen auf nationaler Ebene entwerfen. Damit hofft man, dem Problem schneller entgegenwirken zu können, als es mit der Implementierung von EU-weiten Lösungen möglich wäre.

Quelle: Eucolight 2019

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Über die WEEE-Vorschriften

Die WEEE-Vorschriften des Europäischen Parlaments und des Rates (2002/96/EG) beziehen sich auf Abfälle, die aus Elektrogeräten bestehen oder diese enthalten (WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment). Die Vorschriften dienen dem Schutz der Umwelt und Gesundheit durch Verhinderung von Elektroabfällen und fördern Recycling sowie Materialwiederverwertung von Elektroschrott.

Mit der Einführung der WEEE-Vorschriften in der EU wurden neue Anforderungen an Exportunternehmen gestellt. Seit 2018 fallen in Deutschland alle elektrischen und elektronischen Produkte unter das sogenannte Open-Scope-Konzept. Dies bedeutet, dass auch Möbel und Kleidung mit elektrischer Funktion registriert und gemeldet werden müssen. 2019 wurde die Registrierungspflicht in Deutschland auch auf sogenannte passive Elektrogeräte ausgeweitet, die Wechselstrom bis maximal 1000 Volt oder Gleichspannung bis maximal 1500 Volt führen.

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Norman Karsch

Umweltreporting | International Key Account Manager

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