Ett handslag framför de tyska och svenska flaggorna.

Fördermittel für deutsch-schwedische Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen

24.01.2018

Um die bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation stärker zu fördern, haben Deutschland und Schweden kürzlich eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen veröffentlicht.

Im Rahmen der Ausschreibung ermöglichen die staatliche schwedische Agentur für Innovationssysteme (Vinnova) und das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame deutsch-schwedische Projekte. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM).

Hintergrund ist die verstärkte bilaterale Zusammenarbeit beider Länder, die sich sowohl in der, von der Deutsch-Schwedischen Handelskammer und der Königlich Schwedischen Akademie der Ingenieurwissenschaften (IVA) gemeinsam getragenen, Wirtschaftsinitiative German Swedish Tech Forum als auch der, ebenfalls seit Januar 2017 bestehenden, politischen Kooperationserklärung zwischen der deutschen und der schwedischen Regierung manifestiert.

Marktwirksame Innovationen als Ziel

Um für vorgeschlagene Projekte Mittel aus den jeweiligen Förderprogrammen erhalten zu können, wird erwartet, dass die Antragsteller auf die Entwicklung von marktreifen, innovativen Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren hinarbeiten, die über ein großes Marktpotenzial verfügen.

Voraussetzung ist weiterhin die Zusammenarbeit mindestens eines schwedischen und eines deutschen mittelständischen Unternehmens, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Durch die Kooperation der Teilnehmer aus beiden Ländern soll ein ersichtlicher Mehrwert erzielt werden, beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen oder neue Anwendungsbereiche.

Unterstützung erhalten die Projektpartner durch Vinnova und die AiF Projekt GmbH (Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie). Auch die Deutsch-Schwedische Handelskammer kann weiterhelfen: „Unternehmen, die auf der Suche nach möglichen Partnern in Schweden oder Deutschland sind, können wir beispielsweise mit Marktanalysen oder der Suche und Kontaktaufnahme zu potenziellen Geschäftspartnern unterstützen. Außerdem stehen ihnen auch unsere übrigen Beratungs- und Servicedienstleistungen zum schwedischen bzw. deutschen Markt offen“, erklärt Anne Geitmann, stellvertretende Bereichsleiterin Market Services bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.

Antragsannahme bis 18. April

Antragsberechtigt sind alle mittelständischen Unternehmen gemäß ZIM-Richtlinie und nichtwirtschaftlich tätige öffentliche bzw. gemeinnützige private Forschungseinrichtungen als deren Partner.

Bis zum Stichtag am 18. April müssen die Projektpartner einen kurzen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache stellen, der von allen Teilnehmern rechtsgültig unterschrieben sein muss. Außerdem ist ein Kooperationsvertrag beizufügen, der die Bedingungen der Zusammenarbeit regelt. Zur gleichen Zeit sind auch die nationalen Anträge gemäß den jeweiligen Förderrichtlinien zu stellen.

Aufgrund einer schwedischen Regelung ist ein Projektbeginn für alle Beteiligten ausschließlich im Zeitraum zwischen dem 10. September und 10. Oktober 2018 möglich. Die Laufzeit der Projekte soll zwei Jahre nicht überschreiten.

Ausführliche Informationen zu den Anforderungen und zum Antragsverfahren finden Sie hier.