Screenshot der Homepage von Arbetsmiljöverket.

Foto: www.av.se

Online-Registrierung für Entsandte, sonst droht Geldbuße

04.06.2013

Die neue Registrierung von Entsandten soll online beim Amt für Arbeitsschutz (Arbetsmiljöverket) möglich sein, wie die Behörde jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gab. Ab dem 1. Juli 2013 haben ausländische Unternehmen die Pflicht, ihre nach Schweden entsandten Mitarbeiter zu registrieren. Sonst droht eine Geldbuße von 20.000 Kronen.

Das schwedische Parlament hat Mitte Mai ein neues Entsendegesetz beschlossen, um den schwedischen Behörden einen besseren Überblick über die Arbeitssituation entsandter Mitarbeiter zu verschaffen. Ab 1. Juli diesen Jahres müssen demnach alle Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die für einen begrenzten Zeitraum und länger als fünf Tage in Schweden arbeiten, bei Arbetsmiljöverket registriert werden. Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiter die bereits vor dem 1. Juli 2013 entsandt wurden.

Registrierung online möglich

Die Registrierung soll nach Angaben der Behörde online auf der Webseite von Arbetsmiljöverket möglich sein. Informationen und Formulare sollen in fünf verschiedenen Sprachen, darunter auch Deutsch, zur Verfügung stehen. Hier müssen die ausländischen Firmen die Kontaktdaten der entsandten Mitarbeiter eintragen und angeben, wie lange sie an welchem Ort mit welchen Aufgaben betraut sind.

Der Leiter von Arbetsmiljöverket, Michael Sjöberg, sieht in dem neuen Register einen Vorteil für ausländische Arbeitnehmer: „Alle Menschen, die in Schweden arbeiten, haben das Recht auf sichere und gute Arbeitsbedingungen. Das gilt auch für diejenigen, die nur eine begrenzte Zeit hier arbeiten.“  Bisher haben die schwedischen Behörden keinerlei Einblick in die Arbeitsbedingungen von Entsandten.

20.000 Kronen Geldbuße drohen

Die Projektverantwortliche für die neue Registrierungspflicht, Alexandra Falke von Arbetsmiljöverket, weist darauf hin, dass die ausländischen Unternehmen sich rechtzeitig um die Anmeldung kümmern müssen: „Die Anmeldung muss erfolgt sein, bevor der erste Mitarbeiter seine Arbeit in Schweden antritt.“ Wer seine Entsandten zu spät oder gar nicht registriert, muss nach Falkes Angaben mit einer Geldbuße von 20.000 Schwedischen Kronen rechnen.

Alexandra Falke betont auch, dass auch Angestellte von Mutter- oder Tochterfirmen als Entsandte gelten können: „Wenn beispielsweise ein deutsches Unternehmen einen IT-Experten für ein paar Wochen nach Schweden zu einer Tochterfirma schickt, dann ist das eine Entsendung. Daran denken viele nicht. “ In Spezialfällen können sogar Selbstständige als Entsandte gelten, wenn Sie im Auftrag einer ausländischen Firma in Schweden arbeiten.

Kontaktperson für Behörden

Das neue Gesetz sieht nicht nur die Registrierung vor, die ausländischen Unternehmen müssen außerdem eine Kontaktperson mit Adresse in Schweden angegeben. Wer als Kontaktperson in Frage kommt, wird Arbetsmiljöverket noch genauer definieren. „Die Kontaktperson soll beispielsweise Auskunft über die Anstellungsverhältnisse geben können“, so Alexandra Falke.

Hilfe von der Handelskammer

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer hilft Mitgliedern und Kunden gern bei der Umsetzung der neuen Registrierungspflicht für entsandte Mitarbeiter in Schweden.

Kontakt

Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, LL.M.

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