Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ins schwedische Recht liegt bereits eine Weile zurück. Seit dem 29. Juni 2022 müssen neu eingestellten Arbeitnehmerinnen und -nehmern gesetzlich zwingend sehr viel mehr Informationen über die Beschäftigungsbedingungen mitgeteilt werden als vorher.
17 april 2026