Neue Steuer auf Plastiktüten in Schweden

19.03.2020

Ab dem 1.5.2020 tritt in Schweden eine neue Steuer auf Plastiktüten in Kraft, die auch deutsche Exportfirmen betrifft. Wir haben die wichtigsten Punkte der Information von der schwedischen Finanzbehörde (Skatteverket) zu der neuen Steuer für Sie zusammengestellt.

  • Die Art des Gebrauchs ist ausschlaggebend: Die Steuer gilt für Plastiktüten, die darauf ausgerichtet sind, dass Konsumenten in ihnen ihre Einkaufswaren transportieren. Somit gilt die Steuer zum Beispiel nicht für Müllsäcke, kleinere Beutel wie Gefrierbeutel oder Hundekotbeutel. Plastiktüten, die für einen dauerhafteren Gebrauch ausgerichtet sind, sind ebenfalls nicht von der Steuer betroffen.
  • Die Steuer betrifft sowohl Tüten, die einen Griff haben, als auch Tüten ohne Griff. Schon bei einem geringen Plastikanteil der Tüte fallen Steuern an: Besteht beispielsweise nur der Griff oder ein geringer Teil der Tüte aus Plastik, gilt die neue Steuer.  Genauso sind Tragetaschen, die aus Papier bestehen und bei denen Plastik lediglich in Form eines Zusatzes in Klebstoff und Farbe bei der Herstellung genutzt wird, nicht von der neuen Steuer betroffen.
  • Plastik umfasst laut Definition von Skatteverket auch biobasierte und kompostierbare Kunststoffe.
  • Die Steuer soll gezahlt werden, wenn steuerpflichtige Plastiktüten in Schweden hergestellt werden oder mehr als 40 Plastiktüten von einem anderen EU-Land eingeführt werden. Wenn steuerpflichtige Plastiktüten aus Ländern außerhalb der EU importiert werden, soll sich direkt an die Zollbehörde (Tullverket) gewandt werden.
  • Laut Information von Skatteverket werden zwei verschiedene Steuerbeträge eingeführt. Welcher Betrag gilt, wird anhand der Wanddicke der Plastiktüten bestimmt. Beträgt diese Wanddicke weniger als 15 Mikrometer und das maximale Volumen der Tüte 7 Liter, gilt der Betrag 30 Öre pro Tüte. Darunter fallen zum Beispiel Obst- und Gemüsetüten in Supermärkten. Ansonsten gilt standardmäßig ein Betrag von 3 Schwedischen Kronen pro Plastiktüte.
  • Ab dem 1. Mai wird das Formular für die Steuererklärung (Särskild skattedeklaration (SKV 5416)) auf der Seite von Skatteverket freigeschaltet.

Im Herbst 2019 haben wir über die neue Verordnung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen  und Registrierungspflicht für Unternehmen der staatlichen schwedischen Behörde für Umwelt- und Naturschutz (Naturvårdsverket) informiert – auch auf diese Pflicht weist Skatteverket hin und ist in diesem Zusammenhang relevant.

Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Einführung von Steuern und Verboten auf Kunststoffe ein wachsender Trend, dem sich zum Beispiel auch Italien mit der Forderung nach einer Kunststoffsteuer anschließt.

Kontakt

Norman Karsch

Umweltreporting | International Key Account Manager

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