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Mitarbeiter aus Drittländern müssen angemeldet werden
24.06.2013
Ab dem 1. August 2013 müssen Arbeitgeber in Schweden neu eingestellte Mitarbeiter aus Drittländern bei Skatteverket registrieren, wie jetzt in einer Pressemitteilung der Behörde bekannt gegeben wurde. Zu diesen Mitarbeitern zählen diejenigen, die nicht Mitbürger eines EU-Mitgliedsstaates, eines EFTA-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz sind. Mit der Neuregelung wird eine EU-Richtlinie in Schweden umgesetzt.
Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Arbeitgeber das Schwedische Zentralamt für Finanzwesen, Skatteverket, informieren muss, sobald ein Mitbürger eines Drittlandes eingestellt wird. Die Behörde muss bis zum 12. des Einstellungsmonats benachrichtigt werden. Mitbürger von Drittländern, die Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern oder von Schweizer Staatsbürgern sind, fallen nicht unter die Neuregelung. Das Gesetz gilt außerdem nur für Mitarbeiter, die ab dem 1. August 2013 eingestellt werden.
Arbeitgeber muss Aufenthaltserlaubnis prüfen
Das neue Gesetz besagt auch, dass der Arbeitgeber überprüfen muss, ob der Mitarbeiter aus einem Drittland eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Kopie dieser Unterlagen anzufertigen und bis mindestens zwölf Monate nach Auslaufen der Erlaubnis aufzubewahren. Arbeitgeber, die Mitarbeiter aus Drittländern ohne Aufenthaltserlaubnis beschäftigen, müssen eine Geldbuße bezahlen und verlieren für fünf Jahre sämtliche Ansprüche auf staatliche Unterstützung und Fördermittel.
Entsandte Mitarbeiter werden bei Arbeitsmiljöverkete registriert
Zudem gilt ab dem 1. Juli 2013 eine neue Registrierungspflicht für aus dem Ausland entsandte Mitarbeiter in Schweden. Von dieser Neuregelung sind alle Ausländer, also auch EU- und EFTA-Mitbürger betroffen. Ausländischer Arbeitgeber, die Mitarbeiter für mehr als fünf Tage nach Schweden entsenden, müssen diese bei Arbetsmiljöverket anmelden. Wer sich nicht an die Registrierungspflicht hält muss mit einer Geldbuße von 20.000 Kronen rechnen.