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Inhalt von Arbeitsverträgen – Gesetzesänderung in Schweden

29.06.2022

Das schwedische Kündigungsschutzgesetz wird zum 29. Juni 2022 geändert. Kontaktieren Sie gern unsere Rechtsanwältinnen für weitere Informationen und Beratung.

In Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union wird in Kürze das schwedische Kündigungsschutzgesetz angepasst. Die Änderungen gelten für Arbeitsverträge, die ab dem 29. Juni 2022 abgeschlossen werden und beziehen sich vor allem auf den Inhalt von Arbeitsverträgen. Arbeitgeber sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr und schneller Informationen zur Verfügung zu stellen. 

„Mit der Gesetzesänderung werden sich viele Details für neue Arbeitsverträge ändern. Beispielsweise muss künftig ausführlich angegeben werden, wie und mit welchem Verfahren Arbeitsverhältnisses beendet werden können“, so Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, Leiterin des Bereichs Recht an der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.

Möchten Sie neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Schweden einstellen oder sicherstellen, dass Ihre Arbeitsverträge den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen? Kontaktieren Sie uns gern >> Beratung zum Arbeitsrecht.

 

Kontakt

Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, LL.M.

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