Am 25. Mai 2014 wird ein neues Europaparlament gewählt.

Foto: Europäisches Parlament

Europawahl 2014: Wählen aus Schweden

27.03.2014

Die Europawahl 2014 steht unmittelbar bevor. Mehrere Hundert Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 28 EU-Staaten sind aufgerufen, über die Verteilung der insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament zu entscheiden. Sowohl in Deutschland als auch in Schweden wird am 25. Mai an die Wahlurne gebeten. Wer sich zeitweilig oder dauerhaft im Ausland aufhält, hat aber einige Sonderregeln zu beachten.

Für Deutsche mit temporärem Aufenthalt in Schweden ist das Prozedere sehr einfach. Die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt automatisch an die innerdeutsche Meldeanschrift verschickt. Sobald sie eingegangen ist, kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Dazu füllt man entweder den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus oder setzt sich schriftlich bzw. via E-Mail mit dem zuständigen Amt in Verbindung. Nach Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums sowie der deutschen Wohnanschrift kann die Versendung der Wahlunterlagen an jede beliebige Adresse im In- oder Ausland beantragt werden.

Eintrag ins deutsche Wählerverzeichnis notwendig

Auch wer sich als Deutscher dauerhaft in Schweden aufhält und keinen innerdeutschen Wohnsitz mehr hat, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Da die Liste der Wahlberechtigten jedoch vor jeder Wahl neu zusammengestellt wird, muss zunächst bei der zuständigen Gemeinde ein förmlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Europawahllogo

Dieser Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl – im Fall der Europawahl also bis zum 4.Mai 2014 – im Original bei der Gemeinde eingegangen sein. Sind alle Unterlagen vollständig, werden die Briefwahlunterlagen automatisch an die angegebene Adresse versandt.

Doch an welche deutsche Gemeinde wendet man sich eigentlich mit seinem Antrag? Sofern Sie als Deutscher mit dauerhaftem Wohnsitz in Schweden früher einmal in Deutschland gelebt haben, ist für Sie diejenige Gemeinde zuständig, in der Sie zuletzt gemeldet waren. Dies gilt auch für Wahlberechtigte, die vor mehr als 25 Jahren weggezogen sind oder zum Zeitpunkt des Fortzugs das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Deutsche Staatsbürger, die noch nie in Deutschland gemeldet waren, wenden sich direkt an das Bezirksamt Mitte in Berlin.

Wohnsitz in Schweden ermöglicht auch Stimmabgabe für Schweden

Wer als Deutscher einen festen Wohnsitz in Schweden hat, kann sich aber auch die deutsche Briefwahl sparen und stattdessen am schwedischen Urnengang teilnehmen. In diesem Fall gelten die schwedischen Regelungen und man gibt seine Stimme einer schwedischen Partei.

Die zur Teilnahme notwendige Wahlbenachrichtigung wird von der Valmyndigheten unaufgefordert an die schwedische Meldeanschrift versandt. In dieser finden sich Angaben zum Wahllokal und weitere Hinweise zum Abstimmungsverfahren. In Schweden besteht außerdem die Möglichkeit, die Stimme bereits vor dem eigentlichen Wahltag abzugeben („förtidsröstning“). Zahlreiche solcher Wahllokale befinden sich in Rathäusern, Bibliotheken und an anderen öffentlich zugänglichen Orten. Genaue Informationen dazu stehen auf der Webseite der Valmyndigheten bereit.

Aber Achtung: Jeder EU-Bürger darf nur einmalig und in einem Land von seinem Stimmrecht Gebrauch machen. Wer die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt oder in mehreren Ländern gemeldet ist, muss sich also für ein Abstimmungsland entscheiden.