Anfang März war Stockholm Ziel einer bayerischen Delegationsreise, die die IHK für München und Oberbayern zusammen mit der Deutsch-Schwedischen Handelskammer initiiert hat. Sie hat Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft beider Länder zusammengeführt, um sich über die Verwaltung in Schweden auszutauschen und gemeinsam darüber nachzudenken, welche Ansätze auch für Deutschland interessant sein könnten. Denn es besteht Handlungsbedarf: eine Studie, die die IHK für München und Oberbayern beim ifo-Institut in Auftrag gegeben hat, beziffert den Schaden durch entgangene Wirtschaftsleistungen infolge ausufernder Bürokratie auf 146 Milliarden Euro pro Jahr. Für die Analyse hat das ifo-Institut den Bürokratie-Index ausgewählter OECD-Länder ermittelt und verglichen, aus dem Schweden als positives Beispiel hervorgeht. Denn der Studie zufolge brauchen schwedische Unternehmen im Vergleich zu deutschen für Steuererklärungen im Schnitt nur etwa die Hälfte der Zeit und es ist beispielsweise nur ein bürokratischer Vorgang nötig, um Immobilieneigentum anzumelden (Deutschland: sechs Vorgänge).
Landesweite Zuständigkeit versus Föderalismus
Ein entscheidender Grund für Schwedens Effizienz liegt in seiner Verwaltungsstruktur. Der föderale Aufbau Deutschlands aus 16 autonomen Bundesländern geht mit bundesweit rund 11.000 Behörden einher, die weitgehend selbstständig agieren – ein Informationsaustausch untereinander war ursprünglich nicht vorgesehen und findet bis heute kaum statt. Bundeslandüberschreitende Prozesse – zum Beispiel bei einem Umzug – erfordern daher einige Behördengänge, etwa um den neuen Wohnsitz zu melden oder das Auto umzumelden. Obwohl auch Schweden aus 21 Regionen mit eigenen Verwaltungen und Landtagen besteht, sind die relevanten Behörden direkt der schwedischen Zentralregierung unterstellt und landesweit zuständig. Diese 367 staatlichen Behörden setzen die vom schwedischen Reichstag und der Regierung getroffenen Entscheidungen um, sind aber organisatorisch unabhängig. Auf diese Weise hat Schweden beispielsweise ein „Transportstyrelsen“ anstelle von mehr als 700 Zulassungsstellen, ein „Skatteverket“ anstelle von mehr als 600 Finanzämtern und ein „Integritetsskyddsmyndigheten“ anstelle von 17 Landesdatenschutzbehörden.
Einfache Regeln für leichte Umsetzbarkeit
Schweden hat den Anspruch, dass es für die Bürgerinnen und Bürger einfach sein soll, gesetzeskonform und -treu zu handeln. Amtliche Texte sind daher verständlich formuliert, denn jeder soll sie verstehen können. Bei den Gesetzen fokussiert sich die Politik möglichst auf das Wesentliche, anstatt sich in Details zu verlieren. Deshalb hat Schweden bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Beispiel nur begrenzt von den Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht, während Deutschland sie in relativ großem Umfang genutzt und damit weitere Hürden geschaffen hat. So müssen schwedische Unternehmen beispielsweise nur dann einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie sensible Daten verarbeiten, und nicht bereits pauschal wie in Deutschland ab einer Unternehmensgröße ab 20 Mitarbeitenden. Die Darstellung der DSGVO als leicht und umsetzbar wurde auch von den schwedischen Medien aufgegriffen, die vor allem die Vorteile betonten, wie die Stärkung von Verbraucherrechten oder die Erleichterung des internationalen Datenaustauschs. In Deutschland stand vor allem der hohe Verwaltungsaufwand und drohende Strafen im Mittelpunkt der Berichterstattung. Dies hat besonders kleine Unternehmen, Vereine und Selbstständige verunsichert, die rechtlichen Beistand suchten. Bis heute existiert eine starke Abmahnindustrie, die von kleinsten Verstößen auf Internetauftritten profitiert.
Schwedische Behörden als Dienstleister
Eine zentrale Aufgabe der staatlichen Behörden ist, passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Einhaltung der Gesetze zu erleichtern.