Deutsche haben meist genauso viel Urlaub wie die Schweden – aber nicht gleichzeitig
Selbst wenn viele Eltern in Deutschland in den Schulferien frei nehmen, verteilt sich der Urlaub automatisch mehr. Die Ferien beginnen in allen Bundesländern zu verschiedenen Terminen und gehen deshalb von Juni bis September.
Der Blick auf die Zahlen zeigt: Die schwedische Sommerpause kann ein falsches Bild erzeugen. Die Schweden machen gar nicht mehr frei als die Deutschen. In Schweden beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 25 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche (also fünf Wochen). Es ist jedoch üblich, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Vertrauensarbeitszeit 30 Tage Urlaub (6 Wochen) pro Jahr zu vereinbaren, so Dr. Kerstin Kamp-Wigforss. In Deutschland beträgt der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub jährlich 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – also vier Wochen und damit auf den ersten Blick weniger als in Schweden. In der Praxis stehen jedoch auch in Deutschland meist sechs Wochen bezahlter Urlaub zur Verfügung.
Urlaub einarbeiten und übertragen
Diese 30 Urlaubstage sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland möglichst im laufenden Kalenderjahr nehmen, denn man darf seinen Resturlaub nur bis zum 31. März des Folgejahres beanspruchen. In Schweden dagegen kann man als Mitarbeiterin und Mitarbeiter pro Jahr fünf oder mit Zustimmung des Arbeitgebers sogar mehr Urlaubstage sammeln, die fünf Jahre oder sogar unter bestimmten Voraussetzungen noch länger gespart werden können. Diese Urlaubstage verfallen nie, sondern werden ausgezahlt, wenn sie dann immer noch nicht genommen wurden.
Ein weiterer Unterschied zu Deutschland ist, dass man in Schweden nach den Grundregeln des schwedischen Urlaubsgesetzes seinen Urlaubsanspruch im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses einarbeiten muss. Dennoch besteht bereits ein Anspruch auf freie Zeit. Um nicht unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen, können Arbeitgeber sogenannten Vorschussurlaub gewähren. Kündigt die Arbeitnehmerin innerhalb der ersten fünf Jahre des Arbeitsverhältnisses, wird der Vorschussurlaub mit dem Urlaub und dem Urlaubsgeld, das der Arbeitnehmerin noch zusteht, verrechnet. Arbeitgeber können aber auch mit dem Mitarbeitenden vereinbaren, dass bereits im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses bezahlter Urlaub genommen werden kann. „Diese mögliche Abweichung vom schwedischen Urlaubsgesetz und die Vereinbarung des Kalenderjahres (in Schweden gilt sonst 1. April bis 31. März des Folgejahres) machen wir sehr häufig bei deutschen Arbeitgebern, für die wir Arbeitsverträge nach schwedischem Recht entwerfen, damit die Urlaubsregelung ähnlicher dem deutschen Recht ist, sich im Konzern besser einfügt und für die deutschen Personalverantwortlichen leichter verständlich ist“, so Dr. Kerstin Kamp-Wigforss.
In Schweden ist Urlaubsgeld gesetzlich vorgeschrieben
In Schweden muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Urlaubsgeld im Zusammenhang mit dem Urlaub zahlen. Während Urlaubsgeld in Deutschland oftmals gestrichen und eingespart wurde, erhalten alle schwedischen Arbeitnehmenden 0,43 Prozent des Monatsgehaltes pro Urlaubstag an Urlaubszulage (gilt ein Tarifvertrag sogar 0,8 Prozent). Diese Urlaubsgeldzulage kann nicht einzelvertraglich außer Kraft gesetzt werden. Auf ausgezahltes variables Gehalt wie zum Beispiel jährlicher Bonus muss der Arbeitgeber ein einmaliges Urlaubsgeld in Höhe von 12 Prozent zahlen, wenn der Bonus auf der individuellen, persönlichen Arbeitsleistung beruht. Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen erhöht sich dieser Betrag sogar auf 14,4 Prozent der ausgezahlten Bonussumme.