Ein Ordner.

Foto: Thomas Meinert/pixelio.de

Regeln zur Buchführungspflicht in Schweden ändern sich

15.06.2017

Deutsche Unternehmen, die mit einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nicht nur vorübergehend in Schweden tätig sind, sind verpflichtet, eine Filiale oder Tochtergesellschaft zu gründen und müssen ihre Buchführung künftig ausschließlich nach schwedischem Recht vornehmen. Dies schreibt eine Gesetzesänderung vor, die zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt.

Nach der im Mai vom schwedischen Parlament verabschiedeten Gesetzesvorlage „Buchführungsverstöße in Filialen“ (Bokföringsbrott i filialer, prop. 2017/17:149) müssen schwedische Filialen deutscher Gesellschaften ihre Buchhaltung zukünftig gemäß schwedischer Gesetze durchführen. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des obersten Gerichts Schwedens (Högsta Domstolen) vom 29. März 2016 (B 2048-15).

Darin wurde festgestellt, dass ein ausländisches Unternehmen, das länger als vier Jahre in Schweden ohne Filiale, Tochtergesellschaft oder Agentur tätig war, als in Schweden etabliert betrachtet werden musste. Dies löste laut Gericht auch die Pflicht einer Filialregistrierung aus.

Nach dem derzeit geltenden Buchhaltungsgesetz (Bokföringslag (1999:1078)) unterliegen Filialen der Buchführungspflicht. Das Gesetz schrieb bislang jedoch nicht vor, dass die Buchführung nach dem schwedischen Buchhaltungsgesetz zu erfolgen hatte. Das heißt, dass es bisher für schwedische Filialen ausländischer Gesellschaften ausreichend war, Buchführung nach ausländischem Recht vorzunehmen.

Mit dem Inkrafttreten der oben genannten Gesetzesänderung am 1. Juli ist dies nun nicht mehr möglich. Verstöße gegen das schwedische Buchhaltungsgesetz werden mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu sechs Jahren in groben Fällen geahndet.

Wenn Sie zur Gesetzesänderung und deren Folgen Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten in den Bereichen Recht, Steuern und Finanzbuchhaltung zur Verfügung. Wir sind Ihnen bei der Registrierung einer Filiale, der Gründung einer Tochtergesellschaft und/oder der Abwicklung der erforderlichen schwedischen Finanzbuchhaltung gerne behilflich.

Kontakt

Christian Tillmann

Abteilungsleitung Steuer | Bereichsleitung Business Support

Telefonnummer:
+46-8-665 18 30
Kontakt
Wir nehmen Anfragen ausschließlich von Unternehmen und Organisationen an.
Durch das Absenden des Formulars verarbeitet die Deutsch-Schwedische Handelskammer Ihre persönlichen Daten. Datenschutzerklärung | Deutsch-Schwedische Handelskammer
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Frage dient dazu, zu testen, ob Sie ein menschlicher Besucher sind oder nicht, und um automatisierte Spam-Übermittlungen zu verhindern.

* Pflichtfeld

Kontakt

Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, LL.M.

Recht | Bereichsleitung | Rechtsanwältin

Telefonnummer:
+46-8-665 18 56
Kontakt
Wir nehmen Anfragen ausschließlich von Unternehmen und Organisationen an.
Durch das Absenden des Formulars verarbeitet die Deutsch-Schwedische Handelskammer Ihre persönlichen Daten. Datenschutzerklärung | Deutsch-Schwedische Handelskammer
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Frage dient dazu, zu testen, ob Sie ein menschlicher Besucher sind oder nicht, und um automatisierte Spam-Übermittlungen zu verhindern.

* Pflichtfeld