Textilrecycling in Schweden und Europa
Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits erweiterte Anforderungen an die Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt oder erwägen deren Einführung, da die EU-Abfallgesetzgebung eine Verpflichtung zur Trennung von Textilabfällen bis zum 1. Januar 2025 vorsieht.
Die Europäische Kommission schlägt eine verbindliche und EU-weit harmonisierte Herstellerverantwortung vor. Dies wird als wirtschaftliche Herstellerverantwortung bezeichnet und bedeutet, dass die Hersteller auch die volle Verantwortung für Textilien übernehmen müssen, sobald diese zu Abfall werden, und die Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling tragen.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung der Verwaltung und Berichterstattung in den Ländern, in denen die Hersteller derzeit die Herstellerverantwortung übernehmen.
Darüber hinaus informieren wir regelmäßig über Änderungen und neue Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Hersteller im Textilbereich eine Herstellerverantwortung haben.
- Analyse der Herstellerverantwortung und der Kosten in allen EU-Mitgliedstaaten
- Klassifizierung von Textilerzeugnissen
- Eintragung in nationale Register, falls erforderlich
- Beantragung von Recyclingverträgen und Abrechnung
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Johan Uhlin
Herstellerverantwortung
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