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Sind Ihre Arbeitsverträge in Schweden auf dem neuesten Stand?
03.02.2025
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ins schwedische Recht liegt bereits eine Weile zurück. Seit dem 29. Juni 2022 müssen neu eingestellten Arbeitnehmerinnen und -nehmern gesetzlich zwingend sehr viel mehr Informationen über die Beschäftigungsbedingungen mitgeteilt werden als vorher.
Dennoch kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber alte Arbeitsverträge verwenden, welche die seit 2022 geltenden Anforderungen an den Inhalt von Arbeitsverträgen nicht erfüllen. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben, denn Verstöße gegen arbeitsrechtliche Gesetze in Schweden ziehen Schadensersatzansprüche des Mitarbeitenden nach sich. Falls sich ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen möchte, suchen Gewerkschaften (die fast 70 Prozent der Arbeitnehmenden in Schweden vertreten) nach Fehlern im Arbeitsvertrag, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber zu haben.
Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, Arbeitsrechtsanwältin und Leiterin des Bereichs Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer empfiehlt daher: „Benutzen Sie keine alten Arbeitsverträge, sondern wenden Sie sich an mich und mein erfahrenes Arbeitsrechtsteam, wenn Sie neue Mitarbeitende einstellen möchten. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Arbeitsverträge in Schweden den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir erstellen zweisprachige Verträge – auf Deutsch und Schwedisch. Auch helfen wir pragmatisch weiter, Fehler zu beseitigen, wenn Sie seit dem 29. Juni 2022 Arbeitsverträge nach den alten Anforderungen aufgesetzt haben.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!“
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