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Wissen, wie es geht: Geldforderungen in Schweden durchsetzen
20.05.2025
Schwedens – wie auch Deutschlands – Wirtschaft ist in den letzten zwei Jahren kaum gewachsen. Auch die politische Großlage trägt wenig dazu bei, die häufig angestrengte Situation in deutschen wie auch schwedischen Unternehmen zu entschärfen. So ist es kein Wunder, dass einzelne Unternehmen in Zahlungsverzug geraten.
Die Durchsetzung von Forderungen gegen Schuldner im internationalen Kontext stellt Unternehmen häufig vor eine komplexe Aufgabe. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Rechtssysteme erschweren den Prozess erheblich und führen dazu, dass die Mehrzahl der Versuche, Forderungen im Ausland eigenständig einzutreiben, scheitern.
Der Bereich Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung für deutschsprachige Unternehmen gegenüber säumigen Geschäftspartnern in Schweden.
„Was zum Beispiel viele nicht wissen, ist, dass das behördliche Mahnverfahren in Schweden wesentlich langwieriger ist als in Deutschland.“
„Was zum Beispiel viele nicht wissen, ist, dass das behördliche Mahnverfahren in Schweden wesentlich langwieriger ist als in Deutschland. Daher ist es oft zielführender, den Schuldner zunächst durch ein Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern“, berichtet Anna Zimmermann, Rechtsanwältin bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer. Die Einhaltung der schwedischen gesetzlichen Anforderungen an Inkassoschreiben und die Ansprache des Schuldners auf Schwedisch sind dabei essenziell. Häufig erweist sich im Vorhinein auch die Einholung einer Kreditauskunft zum Schuldnerunternehmen als ratsam.
Zahlt der Schuldner trotz Inkassoschreiben nicht, kann ein Mahnverfahren bei der schwedischen Vollstreckungsbehörde eingeleitet oder ein europäischer Zahlungsbefehl beantragt werden. Eine Hürde stellen dabei die hohen formalen Anforderungen dar. Auch hierbei können die Jurist*innen der Deutsch-Schwedischen Handelskammer unterstützen und bearbeiten regelmäßig solche Fälle für deutschsprachige Unternehmen.
Besteht bereits eine titulierte Forderung gegen einen schwedischen Schuldner, so erfolgt deren Vollstreckung nach schwedischem Recht.
„Auch wenn die Vollstreckung insbesondere gerichtlicher Titel innerhalb Europas inzwischen erheblich leichter ist, sieht das schwedische Vollstreckungsverfahren gewisse Besonderheiten […] vor, die aus deutscher Sicht durchaus überraschend sein können.“
„Auch wenn die Vollstreckung insbesondere gerichtlicher Titel innerhalb Europas inzwischen erheblich leichter ist, sieht das schwedische Vollstreckungsverfahren gewisse Besonderheiten, unter anderem zu beachtende Fristen, vor, die aus deutscher Sicht durchaus überraschend sein können“, informiert Anna Zimmermann.
Der Bereich Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer berät Sie gerne zu Fragen der Forderungsbeitreibung und kann in jeder Phase unterstützten – von einer ersten Kreditauskunft über die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner mittels Inkassoschreibens auf Schwedisch und Einleitung eines Mahnverfahrens bis hin zur Vollstreckung bereits titulierter Forderungen.
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