Collage bestehend aus Kartons, grünen Flaschen und einer Schwedenflagge

Schwedens Verpackungsverordnung: Registrierungspflicht und Onlinehandel

19.01.2021

Zum Jahreswechsel sind in Schweden einige Bestimmungen der neuen Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Dazu zählen die Registrierungs- und Auskunftspflicht an die Behörden. Außerdem sind ab 2021 auch ausländische Onlineshops betroffen.

Den Verpackungsmüll in Schweden durch eine ausgeweitete Herstellerverantwortung reduzieren – das ist das Ziel der 2019 in Kraft getretenen Verordnung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen (Förordning (2018:1462) om producentansvar för förpackningar), über die die Deutsch-Schwedische Handelskammer informiert hat.

Die Verordnung betrifft vor allem Hersteller von verpackten Waren aller Art, die auf dem schwedischen Markt vertrieben werden. Hersteller ist laut Definition der staatlichen schwedischen Behörde für Umwelt- und Naturschutz (Naturvårdsverket), wer ein verpacktes Produkt nach Schweden einführt, eine Verpackung in Schweden herstellt oder eine Verpackung nach Schweden einführt.

Onlineshops aus dem Ausland betroffen

Während der Pandemie boomt der Onlinehandel in Schweden und für deutsche Hersteller hat sich durch die Etablierung von Amazon in Schweden im Herbst 2020 ein einfacherer Weg zum schwedischen Kunden eröffnet. Im Dezember informierte die Behörde für Umwelt- und Naturschutz kurzfristig darüber, dass Onlineshops aus dem Ausland, die Privatpersonen beliefern (B2C), von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Diese Firmen müssen sich retroaktiv zum 1. Januar 2021 registrieren und einen Vertrag mit einem der beiden schwedischen dualen Systemen, den sogenannten Entsorgungssystemen, abschließen.

Das gilt zum Jahresbeginn 2021:

  • Registrierungspflicht: Hersteller müssen sich künftig bei der staatlichen Behörde Naturvårdsverket registrieren – ähnlich wie in Deutschland bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung muss bis spätestens 31. März 2021 erfolgt sein.
  • Für Hersteller gilt ab 2021 die Pflicht, Naturvårdsverket einen Bericht über die auf den schwedischen Markt gebrachten Verpackungsmengen zukommen zu lassen. Der erste Bericht dieser Art ist spätestens am 31. März 2022 einzureichen.
  • Ebenfalls ab 1. Januar 2021 müssen alle Hersteller eine jährliche Kontrollgebühr von 500 Schwedischen Kronen an Naturvårdsverket entrichten. Bei Missachtung der Fristen für die Meldung von Informationen an die Behörde kann eine Strafgebühr von 10.000 Kronen fällig werden.

Zusätzlich wird in Schweden seit Mai 2020 eine Steuer auf Plastiktüten erhoben. Zurzeit arbeitet Schweden an der Einführung der Single-Use Plastics Directive – der Einwegplastik-Richtlinie der EU.

Benötigen Sie weitere Informationen über die Verordnung zur Herstellerverantwortung oder praktische Unterstützung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden? Dann wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam aus der Abteilung Umweltreporting.

 

Mehr zu den aktuellen Regelungen zu Schwedens Herstellerverantwortung für Verpackungen erfahren Sie auch in unserem Video:

Kontakt

Norman Karsch

Umweltreporting | International Key Account Manager

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