Vertragsbedingungen für die Mitgliedschaft

Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Mitgliedschaftsbedingungen haben, senden Sie uns eine E-Mail an medlem@handelskammer.se oder wenden Sie sich an unsere Member Relations Managerin Åsa Benteke Werner.
 

  • Die Mitgliedschaft gilt für das Unternehmen (nicht für Einzelpersonen) und läuft ab dem Tag der Registrierung bzw. sobald die Mitgliedschaft von der Deutsch-Schwedischen Handelskammer bestätigt ist. Die Mitgliedschaft ist unbefristet und verlängert sich automatisch zum Ende eines Kalenderjahrs.
  • Zahlungsbedingungen: 20 Tage netto ab Rechnungsdatum. Der Betrag wird in schwedischen Kronen (SEK) in Rechnung gestellt.
  • Mit Ausnahme von 100 SEK ist der Beitrag steuerlich absetzbar.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein schriftlicher Antrag muss bis spätestens 30. November für das folgende Kalenderjahr bei der Mitgliederabteilung eingehen. Schicken Sie Ihre Kündigung per E-Mail an medlem@handelskammer.se und warten Sie die Bestätigung der Kammer ab. Die Mitgliedsbeiträge sind für das Jahr zu entrichten, in dem die Kündigung eingeht, und in Fällen, in denen die Kündigung nach dem 30. November eingeht, auch für das folgende Jahr.
  • Die Mitgliedschaft muss getrennt von anderen Kundenverträgen mit der Handelskammer oder der Deutsch-Schwedischen Handelskammer Service AB gekündigt werden.
  • Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kontakt

Åsa Benteke Werner

Member Services | Member Relations Managerin

Telefon

+46-8-665 18 54

Mitgliedsantrag


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Jahresbeitrag:

  • Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 2.100 SEK
  • Für Unternehmen mit 11 bis 100 Mitarbeitern: 3.500 SEK
  • Für Unternehmen mit 101 bis 500 Mitarbeitern: 6.200 SEK
  • Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern: 8.200 SEK
An welchen Dienst- und Serviceleistungen der Handelskammer sind Sie besonders interessiert?
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung der Mitgliedschaft in der Deutsch-Schwedischen Handelskammer nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist und eine Austrittserklärung spätestens zum 30. November erfolgt sein muss. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (DSHK) oder der DSHK Service AB führt nicht automatisch zu einer Beendigung der Mitgliedschaft in der DSHK. Diese muss gesondert und ausdrücklich beendet werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2022 Mitglied werden, ist die Mitgliedschaft bindend für das Jahr 2023.
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