Vertragsbedingungen für die Mitgliedschaft
Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Mitgliedschaftsbedingungen haben, senden Sie uns eine E-Mail an medlem@handelskammer.se oder wenden Sie sich an unsere Member Relations Managerin Åsa Benteke Werner.
- Die Mitgliedschaft gilt für das Unternehmen (nicht für Einzelpersonen) und läuft ab dem Tag der Registrierung bzw. sobald die Mitgliedschaft von der Deutsch-Schwedischen Handelskammer bestätigt ist. Die Mitgliedschaft ist unbefristet und verlängert sich automatisch zum Ende eines Kalenderjahrs.
- Zahlungsbedingungen: 20 Tage netto ab Rechnungsdatum. Der Betrag wird in schwedischen Kronen (SEK) in Rechnung gestellt.
- Mit Ausnahme von 100 SEK ist der Beitrag steuerlich absetzbar.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein schriftlicher Antrag muss bis spätestens 30. November für das folgende Kalenderjahr bei der Mitgliederabteilung eingehen. Schicken Sie Ihre Kündigung per E-Mail an medlem@handelskammer.se und warten Sie die Bestätigung der Kammer ab. Die Mitgliedsbeiträge sind für das Jahr zu entrichten, in dem die Kündigung eingeht, und in Fällen, in denen die Kündigung nach dem 30. November eingeht, auch für das folgende Jahr.
- Die Mitgliedschaft muss getrennt von anderen Kundenverträgen mit der Handelskammer oder der Deutsch-Schwedischen Handelskammer Service AB gekündigt werden.
- Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kontakt

Åsa Benteke Werner
Member Services | Member Relations Managerin
Telefon
+46-8-665 18 54