Nutzungsbedingungen der Praktikumsbörse

Wenn Sie Ihre Bewerbung für ein Praktikum bei einem Mitgliedsunternehmen der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (DSHK) in der Praktikumsbörse registrieren, akzeptieren Sie die folgenden Nutzungsbedingungen:

  • Die DSHK stellt die Praktikumsbörse zwecks Vermittlung von Praktika zur Verfügung, ist aber nicht im Kontakt zwischen den Mitgliedsunternehmen und Ihnen als Bewerber aktiv. Wenn Ihre Bewerbung bei einem Unternehmen auf Interesse stößt, wird dieses sich mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Daher kann die DSHK auch nicht Fragen zum Stand Ihrer Bewerbung beantworten oder Ihnen nach der Registrierung in der Praktikumsbörse ein Praktikum garantieren.
  • Die DSHK nimmt nicht am Auswahlverfahren teil und hat auch keinen Einblick in die Arbeitsbedingungen der Unternehmen.
  • Die Bewerbung wird gemäß Ihren Angaben ein halbes oder ein ganzes Jahr in der Praktikumsbörse veröffentlicht und wird anschließend, ohne separate Mitteilung an Sie, entfernt. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden. Wenn Sie nach Ablauf des angegebenen Zeitraums wünschen, dass Ihre Bewerbung weiterhin online bleibt, müssen Sie diese erneut hochladen.
  • Wenn Sie einen Praktikumsplatz bekommen haben oder aus anderen Gründen nicht mehr als Bewerber aktiv sein möchten, wenden Sie sich bitte an info@handelskammer.se, um die Bewerbung zu löschen.

Kontakt

Aino Weber

Member Services | Bereichsleiterin

Telefon

+46-8-665 18 61

Mitgliedsantrag


Felder mit einem Sternchen (*) sind Pflichtfelder.

Jahresbeitrag:

  • Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 2.100 SEK
  • Für Unternehmen mit 11 bis 100 Mitarbeitern: 3.500 SEK
  • Für Unternehmen mit 101 bis 500 Mitarbeitern: 6.200 SEK
  • Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern: 8.200 SEK
An welchen Dienst- und Serviceleistungen der Handelskammer sind Sie besonders interessiert?
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung der Mitgliedschaft in der Deutsch-Schwedischen Handelskammer nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist und eine Austrittserklärung spätestens zum 30. November erfolgt sein muss. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (DSHK) oder der DSHK Service AB führt nicht automatisch zu einer Beendigung der Mitgliedschaft in der DSHK. Diese muss gesondert und ausdrücklich beendet werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2022 Mitglied werden, ist die Mitgliedschaft bindend für das Jahr 2023.
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