Praktikum in Schweden und Deutschland

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer hat in Schweden und Deutschland insgesamt über 1.200 Mitgliedsunternehmen. Viele von diesen pflegen enge Verbindungen zwischen beiden Ländern und bieten spannende Praktikumsplätze für junge Menschen, die Erfahrungen in der deutsch-schwedischen Wirtschaft sammeln möchten. Die Praktikumsbörse der Handelskammer ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Ob während des Studiums oder in der Berufsausbildung, Praktika stehen für viele auf der Tagesordnung. Um den Austausch zwischen Deutschland und Schweden schon früh zu unterstützen, betreibt die Deutsch-Schwedische Handelskammer eine Praktikumsbörse.

Auf der webbasierten Plattform können junge Menschen ihre Bewerbung kostenfrei für bis zu ein Jahr einstellen. Unsere Mitgliedsunternehmen haben ihrerseits Zugang zur Börse und können dort nach Kandidaten für ihre Praktikumsplätze suchen. Ist ein potenzieller Kandidat gefunden, kontaktieren die Mitgliedsunternehmen diesen direkt.

Sie befinden sich in einem Studium oder in einer Berufsausbildung, welche ein Praktikum beinhaltet? Sie möchten sich für ein Praktikum bei einem Mitgliedsunternehmen der Deutsch-Schwedischen Handelskammer bewerben und interkulturelle Erfahrung sammeln? Dann stellen Sie Ihre Bewerbung in unsere Praktikumsbörse ein.

Die Nutzungsbedingungen der Praktikumsbörse finden Sie hier.

 

Als Mitgliedsunternehmen der Handelskammer sind Sie auf der Suche nach geeigneten Kandidaten für Ihre Praktikumsplätze? Erfahren Sie hier, wie Sie die Praktikumsbörse nutzen können.

Kontakt

Aino Weber

Member Services | Bereichsleiterin

Telefon

+46-8-665 18 61

Mitgliedsantrag


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Jahresbeitrag:

  • Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 2.100 SEK
  • Für Unternehmen mit 11 bis 100 Mitarbeitern: 3.500 SEK
  • Für Unternehmen mit 101 bis 500 Mitarbeitern: 6.200 SEK
  • Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern: 8.200 SEK
An welchen Dienst- und Serviceleistungen der Handelskammer sind Sie besonders interessiert?
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung der Mitgliedschaft in der Deutsch-Schwedischen Handelskammer nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist und eine Austrittserklärung spätestens zum 30. November erfolgt sein muss. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (DSHK) oder der DSHK Service AB führt nicht automatisch zu einer Beendigung der Mitgliedschaft in der DSHK. Diese muss gesondert und ausdrücklich beendet werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2022 Mitglied werden, ist die Mitgliedschaft bindend für das Jahr 2023.
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