Steuerliche Registrierungen in Schweden

Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich als Arbeitgeber und für die Umsatz- und Körperschaftsteuer registrieren müssen.

Wenn Sie ein Unternehmen in Schweden gründen und Personal anstellen, müssen Sie Ihre Filiale, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in Schweden steuerlich registrieren. Wir registrieren Ihr Unternehmen für:

  • Körperschaftsteuer
  • Arbeitgeberabgaben und Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Im Zusammenhang mit der Registrierung informieren wir Sie über alle geltenden Regeln und Bearbeitungsprozesse.

Kontakt

Angela Beatus

Finanzbuchhaltung

Telefon

+46-8-665 18 97

Kontaktieren Sie uns gerne

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