Einkommensteuererklärungen und -beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schweden
Wir übernehmen die Einkommensteuererklärung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schweden.
Die steuerrechtlichen Regelungen für grenzüberschreitenden Personaleinsatz sind oft sehr komplex. Viele nach Schweden entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sowohl in ihrer Heimat als auch im Arbeitsland eine Steuererklärung abgeben. Häufig taucht dabei die Frage auf, in welchem Land die relevanten Steuern gemeldet und abgeführt werden müssen und in welchem Umfang Kosten geltend gemacht werden können.
Hier kann es sich lohnen, uns mit der Bearbeitung und Abgabe der schwedischen Einkommensteuererklärungen zu beauftragen. Viele entsandte Angestellte können beispielsweise Kosten für doppelte Haushaltsführung, Dienst- bzw. Heimreisen und Sozialversicherungen absetzen.
Ersparen Sie Ihrem Personal unnötigen Aufwand und holen Sie zu viel gezahlte Steuern zurück. Wir sind bestens mit den gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang vertraut und unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei diesen Themen.