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Steuern 2016: Was sich in Schweden ändert

03.12.2015

Renovierungen, Postdienstleistungen, private Altersvorsorge – die schwedische Regierung plant für das kommende Jahr zahlreiche Änderungen bei der Besteuerung. Wir haben für Sie die wichtigsten steuerlichen Änderungen zusammengestellt, die 2016 in Kraft treten sollen.

In Schweden werden sich im nächsten Jahr voraussichtlich mehrere steuerliche Regelungen ändern. Noch laufen die Haushaltsberatungen im Parlament, doch nach der Verabschiedung der finanziellen Rahmenbedingungen für 2016 am 25. November werden keine großen Änderungen an den einzelnen Regierungsvorschlägen mehr erwartet. Am 17. Dezember sollen die Haushaltsverhandlungen abgeschlossen sein.

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick:

  • Eigentümer von Häusern oder Wohnungen erhalten für im Zusammenhang mit Reparaturen, Renovierungen, Neu- oder Umbauten ausgeführten Dienstleistungen künftig nur noch 30 statt wie bisher 50 Prozent Steuerabzug. Der Maximalbetrag für diesen sogenannten ROT-avdrag liegt jedoch weiterhin bei 50.000 Schwedischen Kronen pro Privatperson und Kalenderjahr.
     
  • Für Haushalts- und Reinigungsdienstleistungen wird der Maximalbetrag der Steuererleichterung (RUT-avdrag) von bisher 50.000 auf 25.000 Kronen pro Person und Jahr gesenkt. Des Weiteren ist ab 2016 Nachhilfeunterricht von der Regelung ausgenommen.
     
  • Ab dem 1. April 2016 sollen Postdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Änderung bezieht sich jedoch nur auf öffentliche Postdienste gemäß schwedischem Postgesetz (postlagen) und betrifft somit nur Dienstleistungen von Posten AB und PostNord AB. Schweden verstößt momentan gegen die EU-Regelung und muss daher diese Reform umsetzen. Die Gesetzesänderung umfasst Briefmarken sowie den Versand von Zeitschriften, Büchern, Katalogen und Paketen bis zu einem Gewicht von 20 kg.
     
  • Ab 2016 entfällt die Möglichkeit, geleistete Beiträge für die private Altersvorsorge (privat pensionsförsäkring) in Schweden steuerlich geltend zu machen.
     
  • Gemeinnützige Vereine und Glaubensgemeinschaften, welche gebrauchte Waren zu wohltätigen Zwecken verkaufen, sollen künftig von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Die Regelung betrifft Organisationen wie beispielsweise Stockholms Stadsmission oder Erikshjälpen, die in Schweden zahlreiche Secondhandläden betreiben.
     
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen können Privatpersonen in Schweden ab 2016 nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.

 

Haben Sie Fragen dazu, was diese Änderungen konkret für Sie bedeuten? Oder brauchen Sie Hilfe bei anderen steuerlichen Fragestellungen? Kontaktieren Sie unsere Experten in der Steuerabteilung und lassen Sie sich beraten.

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Christian Tillmann

Abteilungsleitung Steuer | Bereichsleitung Business Support

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