En bil kör förbi en betalstation för trängselskatt i Stockholm.

Foto: Mikael Ullén/Transportstyrelsen

Regeländerung für Mitarbeiter mit Dienstwagen in Schweden

14.12.2017

Für die Nutzer von Dienstwagen in Schweden tritt am 1. Januar 2018 eine neue Regelung in Kraft. Ab nächstem Jahr sind vom Arbeitgeber getragene Citymaut-Gebühren (trängselskatt) für die Stockholmer und Göteborger Innenstadt sowie Infrastrukturabgaben für die Brückennutzung in Motala und Sundsvall, die während privater Fahrten anfallen, separat als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Als private Fahrten gelten laut schwedischer Finanzbehörde (Skatteverket) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und alle sonstigen Reisen, die nicht dienstlich durchgeführt werden.

Bisher galten diese Gebühren über den versteuerten geldwerten Vorteil Dienstwagen als pauschal mitversteuert. Dies ändert sich nun und führt für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter mit Dienstwagen zu höheren Kosten und einem erhöhten Verwaltungsaufwand.

„Die Arbeitgeber müssen sich nun entscheiden, wie sie die neue Regelung umsetzen möchten. Übernimmt man die Gebühren, die bei privater Nutzung anfallen, künftig nicht mehr, fällt auch kein zu versteuernder geldwerter Vorteil an. Hier ist dann aber eine Unterscheidung von Gebühren während dienstlicher und privater Fahrten notwendig“, erklärt Torsten Böke, Abteilungsleiter Löhne & Gehälter bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.

Trägt der Arbeitgeber diese Kosten weiterhin, muss in der Lohnabrechnung der Gebührenwert, der während der privaten Nutzung angefallen ist, als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Arbeitgeber leisten auf diesen Wert dann auch zusätzlich Arbeitgeberabgaben.

Ist Ihr Unternehmen Kunde der Abteilung Löhne & Gehälter der Deutsch-Schwedischen Handelskammer? Ihr Ansprechpartner bespricht mit Ihnen gerne die Auswirkungen der Neuregelung für Sie und Ihre Mitarbeiter.