Egal was gebaut wird, die Registerpflicht gilt für alle Baustellen.

Foto: Gabriel Hess/Flickr.com

Jede Baustelle braucht ein Personalregister

28.07.2014

Auf schwedischen Baustellen soll es künftig Pflicht werden, alle Beschäftigten tagesaktuell in einer elektronischen Anwesenheitsliste zu erfassen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, dessen Umsetzung für 2016 geplant ist. Mit dem Vorschlag, der unter anderem auch unangekündigte Kontrollen durch die Finanzämter vorsieht, soll der Schwarzarbeit ein Riegel vorgeschoben werden.

Im Gaststätten- und Frisörgewerbe sowie in Wäschereien gilt bereits seit einigen Jahren die Vorschrift, dass der Arbeitgeber eine Anwesenheitsliste für sämtliche Beschäftigten führen muss. Nun will die schwedische Regierung diese Regelung auch auf die Baubranche ausweiten, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen und „gesündere Konkurrenzverhältnisse“ zu schaffen.

Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines elektronischen sogenannten „personalliggare“ – eines Systems, in dem registriert wird, wer zu welchen Zeiten auf der Baustelle arbeitet. Ein solches Register soll künftig für alle schwedischen Baustellen zur Pflicht werden. Ausgenommen wären lediglich Kleinarbeiten sowie Projekte von Bauherren, die natürliche Personen sind und mit ihrem Vorhaben keine gewerblichen Zwecke verfolgen.

Geteilte Verantwortung

Für die Einhaltung der Vorschriften sollen der Auftraggeber und die für die Ausführung verantwortlichen Unternehmen gemeinsam zuständig sein. Der Bauherr müsste bei der Finanzbehörde anmelden, wann und wo Bauarbeiten (egal ob Neu- oder Umbauten, Renovierungs- oder Abrissarbeiten) eingeleitet oder abgeschlossen werden und die Ausrüstung stellen, mit der ein entsprechendes Register geführt werden kann. Das ausführende Unternehmen hätte dann seinerseits die Verantwortung, die Anwesenheit sämtlicher vor Ort Beschäftigten korrekt zu dokumentieren.

Logo des Skatteverket

Einmal im Monat soll die Anwesenheitsliste an das zuständige Finanzamt (Skatteverket) übersandt werden. So kann die Behörde überprüfen, ob die im Vorfeld gemachten Angaben zu beteiligten Unternehmen und Personen auch mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Außerdem soll so transparenter werden, welche Subunternehmer von wem mit Aufträgen betraut wurden.

Kontrolle durch Finanzämter

Zur Prüfung der Registerangaben sind auch unangekündigte Kontrollen auf den Baustellen durch Mitarbeiter der Finanzämter vorgesehen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sollen die Finanzbeamten Bußgelder verhängen können. Für den ersten Verstoß würden dann pauschal 10.000 Schwedische Kronen (umgerechnet ca. 1085 Euro) sowie 2.000 Kronen (ca. 215 Euro) pro nicht registriertem Beschäftigten fällig werden. Bei mehrmaliger Missachtung der Regeln oder versäumter Anmeldung einer Bautätigkeit soll der Bußgeldsatz höher ausfallen.

Endgültig verabschiedet ist der Gesetzentwurf derzeit noch nicht. Das schwedische Parlament hatte die Regierung jedoch schon Anfang 2013 aufgefordert, eine entsprechende Regelung vorzulegen. Auch der Branchenverband der Bauunternehmen, Sveriges Byggindustrier, und die Baugewerkschaft Byggnads hatten bereits seit Längerem auf eine derartige Lösung hingearbeitet und unterstützen den nun vorgelegten Plan.

Aufbau des Kontrollsystems bis 2016

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss aber bei der Finanzbehörde noch die Infrastruktur geschaffen werden, um die Daten von sämtlichen Baustellen entgegennehmen und bearbeiten zu können. Als Starttermin für die neuen Regelungen wird daher derzeit der 1. Januar 2016 ins Auge gefasst. Die Pflicht, eine elektronische Anwesenheitsliste zu führen, würde dann zunächst für neue Baustellen gelten sowie für solche, auf denen die Arbeiten voraussichtlich nicht bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen sein werden.