Bei der Abstimmung im Parlament stimmte eine Mehrheit für das neue Entsendegesetz.

Foto: Riksdagsförvaltningen

Ab Juli müssen entsandte Mitarbeiter registriert werden

27.05.2013

Am 22. Mai 2013 wurde eine Änderung des Entsendegesetzes im schwedischen Parlament beschlossen. Demnach müssen ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden, diese ab dem 1. Juli 2013 beim schwedischen Amt für Arbeitsschutz (Arbetsmiljöverket) registrieren. Außerdem muss eine Kontaktperson angegeben werden.

Die Neuregelung betrifft entsandte Mitarbeiter von beispielsweise deutschen Firmen, die länger als fünf Tage in Schweden arbeiten. Die entsendenden Unternehmen müssen künftig nicht nur ihre Mitarbeiter melden, sondern auch eine Kontaktperson benennen. Dieser Vertreter soll zum einen Zustellungen entgegennehmen und zum anderen Unterlagen bereitstellen, die belegen, dass das schwedische Entsendegesetz eingehalten wird. Wenn ausländische Unternehmen gegen das neue Gesetz verstoßen, drohen Strafzahlungen.

Genauere Angaben für schwedische Behörden

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer tatsächlich die ihnen zustehenden Rechte der EU-Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (96/71/EG) genießen. Außerdem bekommen sowohl die schwedischen Behörden als auch Gewerkschaften die Möglichkeit, Unternehmen zu kontaktieren, die ihre Mitarbeiter zum Arbeiten nach Schweden schicken.

Die deutsche Rechtsanwältin und Mitarbeiterin der Handelskammer, Denise Schumann, erklärt den Hintergrund des Beschlusses: "Bislang galten keine generellen Meldepflichten für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer in Schweden eingesetzt haben. Schwedische Behörden, Gewerkschaften und Verbände hatten somit keine sicheren Angaben, welche und wie viele ausländische Unternehmen in Schweden tätig sind." Daher sei es schwierig gewesen zu überprüfen, ob die in Schweden geltenden arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften beachtet wurden. 

Hilfe von der Handelskammer

Die Details der Gesetzesänderung werden in einigen Wochen in einer Verordnung bekannt gegeben. Sobald Näheres zur Registrierung der Entsandten bekannt ist, wird die Rechtsabteilung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer Mitglieder und Kunden dabei unterstützen, die neuen Regeln ab dem 1. Juli richtig umzusetzen. Denise Schumann erklärt: "Selbstverständlich bieten wir als Handelskammer Beratung zu den neuen Entsenderegeln an. Beispielsweise kann Ihr Unternehmen uns beauftragen, als Kontaktperson bei Arbetsmiljöverket aufzutreten."

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Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, LL.M.

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