Beratung zu Betriebsstätten

Wir informieren Sie über die Regeln für Betriebsstätten in Schweden.

Die Auslegung des deutsch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens kann für Unternehmen, die auf dem schwedischen Markt aktiv sind, leicht die Entstehung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte zur Folge haben. Dann ist es Pflicht, eine sogenannte unselbständige Niederlassung anzumelden.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema. Was bedeutet Ausübung der Kerngeschäftstätigkeit? Was wird als Tätigkeit von interner oder vorbereitender Art betrachtet? Wie verhält es sich mit Arbeitnehmerüberlassungen? Welche Steuern werden fällig? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten.

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Christian Tillmann

Abteilungsleitung Steuern | Bereichsleitung Business Support

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Per Svendenius

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