Entsendung von Personal nach Schweden

Sie wollen Personal nach Schweden entsenden? Wir kümmern uns um die Formalitäten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden ist heute nichts Ungewöhnliches. Im Fall Deutschland-Schweden gilt die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Diese wurde in eine ganze Reihe nationaler schwedischer Bestimmungen umgesetzt, die es zu beachten gilt.

Hat Ihr Bauunternehmen eine Ausschreibung in Schweden gewonnen und Ihre Angestellten sollen nun auf einem Arbeitsplatz in Schweden eingesetzt werden? Oder wird Ihr Personal Montagearbeiten in Schweden bei einem Kunden ausführen? Oder haben Sie vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Deutschland an einen Arbeitsplatz Ihres Konzerns in Schweden zu senden? In diesen und zahlreichen anderen Fällen gelten voraussichtlich die schwedischen Regelungen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bei der Einhaltung der schwedischen Bestimmungen sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir sorgen dafür, dass Ihr Personal bei der zuständigen schwedischen Behörde (Zentralamt für Arbeitsumwelt) registriert wird und wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang als Kontaktperson zur Verfügung. Außerdem informieren wir Sie zu den sogenannten ID06-Karten, die häufig auf Baustellen in Schweden benötigt werden. Kurzum – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zur Entsendung nach Schweden.

Bei Fragen zu steuerlichen Regelungen, Löhnen, Gehältern oder geldwerten Vorteilen vermitteln wir gerne den Kontakt zu unseren In-House-Experten der Abteilungen Steuern und Löhne & Gehälter.

Kontakt

Charles Hosie

Projektmanager

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